Worauf es in Jenfeld ankommt
Mehrfamilienhaus verkaufen: Vorbereitung für die konkrete Lage und Immobilie.
Den Bestand eindeutig gliedern
Ordnen Sie Wohnungen, Nebenflächen und mögliche Gewerberäume den Plänen und Verträgen zu. Prüfen Sie den tatsächlichen Eigentumsumfang. Ein Paket einzelner Einheiten hat andere Unterlagenbedürfnisse als ein vollständig verfügbares Haus und sollte entsprechend bezeichnet werden. Prüfen Sie insbesondere, ob eine gemeinsame Anlagenbezeichnung in den Unterlagen mehrere Gebäude umfasst, von denen nur eines zum Verkauf steht.
Einnahmen nachvollziehbar zeigen
Vergleichen Sie vereinbarte Zahlungen und tatsächliche Eingänge je Einheit. Leerstände und gesonderte Leistungen erhalten eigene Positionen. Eine künftige Vermietung bleibt als Annahme erkennbar, statt den heutigen Ertrag durch ungeprüfte Sollbeträge zu erhöhen. Weisen Sie außergewöhnliche Zahlungen außerhalb der regelmäßigen Miete gesondert aus, damit die Ertragsübersicht nicht durch einen einzelnen Vorgang verzerrt wird.
Betriebskosten von Bauaufgaben trennen
Stellen Sie laufende Versorgung, Wartung und Verwaltung den einmaligen Arbeiten gegenüber. Bei mehreren Betreibern muss die Rechnung zum richtigen Leistungsumfang führen. Lassen Sie Sammelpositionen erläutern, damit ein Käufer nicht fremde Gebäudeteile oder besondere Einzelvorgänge als dauerhaften Aufwand übernimmt. Eine kurze Zuordnungstabelle mit Zeitraum und betroffenen Einheiten macht außerdem sichtbar, ob Kosten aus verschiedenen Abrechnungsjahren versehentlich miteinander verglichen werden.
Prüfung stufenweise organisieren
Beginnen Sie mit vollständiger Flächen- und Vertragsübersicht, anschließend folgen repräsentative und abweichende Zustände. Kennzeichnen Sie nicht besichtigte Bereiche. Für den Übergang werden technische Ansprechpartner und Betriebsunterlagen vorbereitet, ohne aus bisherigen Abläufen eine automatische Vertragsfortsetzung abzuleiten. Benennen Sie für nicht gezeigte Einheiten die vorhandenen Informationen und deren Herkunft, damit eine Musterwohnung nicht stellvertretend unbekannte Zustände bestätigt.
