Worauf es in Altenwerder ankommt
Mehrfamilienhaus verkaufen: Vorbereitung für die konkrete Lage und Immobilie.
Aus einer Raumliste einen belegten Bestand machen
Erfassen Sie für jeden Bereich die Lage im Gebäude, dokumentierte Nutzung, Fläche und aktuelle Belegung. Prüfen Sie, ob tatsächlich mehrere Wohnungen oder beispielsweise betriebliche Unterkunftsbereiche vorliegen. Räume dürfen nicht allein aufgrund verschiedener Nutzer als selbstständige Wohnungen gezählt werden. Offene Zuordnungen werden gesondert geführt, bis eine fachliche Prüfung den konkret angebotenen Gebäudebestand ausreichend erklärt.
Zahlungen nach ihrem Vertragszweck einordnen
Sammeln Sie die Verträge zu den einzelnen Bereichen und gleichen Sie vereinbarte Beträge mit Zahlungseingängen ab. Entgelte für Unterkunft, Dienstleistungen oder betriebliche Leistungen sollten nicht pauschal als Wohnungsmiete erscheinen. Trennen Sie zudem Betriebskostenvorauszahlungen und andere Bestandteile. Käufer müssen erkennen können, welche Einnahme welchem Recht und welcher Nutzung zugeordnet ist, bevor eine Ertragsbetrachtung sinnvoll wird.
Gebäudekosten von Betriebskosten des Unternehmens lösen
Ordnen Sie Wartung, Versorgung und Reparaturen dem Gebäude zu, soweit dies anhand der Unterlagen nachvollziehbar ist. Gemeinsame Rechnungen mit einem Betrieb benötigen eine Erläuterung statt einer beliebigen Aufteilung. Stellen Sie einmalige Arbeiten separat dar. Die Kostenübersicht soll die tatsächliche Bewirtschaftung des angebotenen Bestands erklären und darf weder Unternehmensaufwand noch ungeprüfte Einsparungen nach einer Trennung verdecken.
Die Prüfung des gesamten Kaufgegenstands ermöglichen
Stellen Sie ein Verzeichnis der Räume, gemeinschaftlichen Anlagen und vorhandenen Berichte bereit. Besichtigungen werden unter den tatsächlichen Zugangsbedingungen organisiert; nicht geprüfte Teile bleiben benannt. Eine mögliche spätere Umgestaltung in mehrere Wohnungen erhält einen eigenen Prüfauftrag. Verkauft wird die belegte gegenwärtige Einheit mit ihren Verträgen und Abhängigkeiten, nicht eine Summe hypothetischer Wohnungserlöse aus einem unbelegten Umbau.
